
Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher sind Sie für Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zuständig und führen beispielsweise Zustellungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Strafsachen und in außergerichtlichen Angelegenheiten im Auftrag eines Beteiligten durch.
Sie nehmen die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unter Berücksichtigung der Interessen von Gläubigern und Schuldnern vor. Zu Ihrem täglichen Geschäft gehört die Vornahme von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Beschlagnahme von Gegenständen oder die Abnahme der Vermögensauskunft. Darüber hinaus führen Sie eigenständig Versteigerungen zur Verwertung der gepfändeten Gegenstände sowie Räumungen von Wohnraum durch.
Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher sind Sie als Beamtin bzw. Beamter des mittleren Justizdienstes unter anderem im Außendienst tätig und organisieren ihren Bürobetrieb grundsätzlich selbstständig und eigenverantwortlich.
Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums der Justiz in der Rubrik Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher
Für die Zulassung zur Ausbildung im Gerichtsvollzieherdienst bringen Sie diese Voraussetzungen mit:
Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach bestandener Abschlussprüfung beträgt das Höchstalter 50 Jahre, so dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht das 47. Lebensjahr und damit zum Zeitpunkt des Bestehens der Gerichtsvollzieherprüfung - regelmäßig in den Monaten April bis Juni - das 50. Lebensjahr überschritten haben dürfen. Außerdem ist zu diesem Zeitpunkt der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich.
Die Ausbildung im Gerichtsvollzieherdienst erfolgt gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bereits in der hessischen Justiz tätig sind und im Verbund mit anderen Bundesländern, u. a. Nordrhein-Westfalen. Externe Bewerberinnen und Bewerber absolvieren vorab einen sechsmonatigen Eignungslehrgang, der am 04.01.2027 beginnen wird und sich wie folgt gliedert:
Nach erfolgreichem Absolvieren des Eignungslehrgangs beginnt am 01.07.2027 die 20-monatige Einführungszeit zum Gerichtsvollzieherdienst. Diese gliedert sich wie folgt:
Ihre Vorteile:
Bitte bewerben Sie sich über das Bewerberportal des Landes Hessen.
Folgende Unterlagen bitte ich dort innerhalb des Bewerbungsvorganges als PDF-Dokument hochzuladen:
Allgemeine Hinweise
Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebene Stelle Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen im Gerichtsvollzieherdienst sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.